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Bologna-Prozess

Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums zielt.

Das übergeordnete Ziel des Bologna-Prozesses ist es, einen Europäischen Hochschulraum (European Higher Education Area (EHEA)) zu schaffen, der auf internationale Zusammenarbeit und wissenschaftlichen Austausch basiert und damit sowohl für europäische als auch für internationale Studierende und Wissenschaftler attraktiv ist.

Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem:

  1. die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (länderübergreifende Anerkennung der Abschlüsse)
  2. die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate / graduate, in Deutschland und Österreich als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
  3. die Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS),
  4. die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; gemeint ist nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen (Blended-Learning-Konzepte werden unterstützt und befürwortet )
  5. Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung (Joint-Degree-Programme)
  6. die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung (Joint Degree Programme)
  7. das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen,
  8. die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen),
  9. die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes,
  10. die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung der Promotionsphase in den Bologna-Prozess. (Aufbau von Graduierten-Kollegs)

Eines der bekanntesten Resultate des Bologna-Prozesses ist die Etablierung eines Systems von drei aufeinander aufbauenden Zyklen in der Hochschulbildung.

  1. Zyklus: 180–240 ECTS-Credits
    Bachelor-Qualifikation.
  2. Zyklus: 60–120 ECTS-Credits
    Master-Qualifikation.
  3. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Titel / PhD
    (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

Die Bedeutung von Bildung und Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung und Stärkung stabiler und friedlicher Gesellschaften ist allgemein als wichtigstes Ziel anerkannt. Aus diesem Grund haben sich seit 1998 49 Länder diesem Prozess angeschlossen. Weitere Informationen sind unter https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/studium/bologna-prozess/bologna-prozess_node.html zu finden.

Die Organisation gestaltet sich folgendermaßen:



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