Das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Auswirkungen auf die kieferorthopädische Versorgung und neue Wege der Weiterbildung
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und die aktuellen Reformüberlegungen im Gesundheitswesen können zu grundlegenden Veränderungen in der kieferorthopädischen Versorgung führen.
Weniger
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie auch künftig eine medizinisch hochwertige, wirtschaftlich tragfähige und flächendeckende kieferorthopädische Behandlung gesetzlich versicherter Kinder und Jugendlicher gewährleistet werden kann.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass universitär und speziell weitergebildete Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Qualifikation weiterhin umfassend in die vertragszahnärztliche Versorgung einbringen können.
Reformbedarf in der kieferorthopädischen Versorgung
Die gesundheitspolitische Diskussion betrifft insbesondere die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versorgung gesetzlich Versicherter sowie die zukünftige Bewertung kieferorthopädischer Behandlungsindikationen.
Reformen dürfen nicht dazu führen, dass hochqualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte trotz universitärer und spezialisierter Weiterbildung faktisch von wesentlichen Bereichen der Versorgung ausgeschlossen werden.
Ebenso wichtig ist der Schutz der Patientinnen und Patienten: Gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche müssen auch künftig Zugang zu einer kieferorthopädischen Behandlung erhalten, die sowohl funktionell als auch ästhetisch ein langfristig zufriedenstellendes Ergebnis ermöglicht.
Aktuelle wissenschaftliche Einordnung
Die Reformdiskussion wird durch eine aktuelle Veröffentlichung von Prof. Dr. Gero Kinzinger aufgegriffen:
„Vorschlag zur Modifikation des KIG-Systems vor dem Hintergrund gesundheitspolitischer Notwendigkeiten“
Quintessenz Zahnmedizin, Jahrgang 77, Ausgabe 8, August 2026
Vorschlag zur Modifikation des KIG-Systems vor dem Hintergrund gesundheitspolitischer Notwendigkeiten
Die Publikation zeigt auf, dass eine Weiterentwicklung des bestehenden KIG-Systems eine sachgerechte Alternative zur Einführung eines vollständig neuen Indexsystems darstellen kann.
Ziel sollte ein Bewertungssystem sein, das die tatsächliche medizinische Behandlungsbedürftigkeit stärker berücksichtigt und gleichzeitig eine wirtschaftlich tragfähige Versorgung ermöglicht.
Neue Anforderungen an die kieferorthopädische Weiterbildung
Die gesundheitspolitischen Veränderungen machen es erforderlich, auch die Qualifizierung zukünftiger Behandlerinnen und Behandler weiterzuentwickeln.
Benötigt werden Weiterbildungsmodelle, die universitäre Lehre, wissenschaftliche Qualifikation und umfassende klinische Erfahrung eng miteinander verbinden.
Vor diesem Hintergrund ist ab Oktober 2026 eine neu strukturierte, insgesamt dreijährige kieferorthopädische Weiterbildung vom IMC gemeinsam mit der Technischen Universität Dresden und der Deutschen Chirurgiestiftung vorgesehen.
Das Konzept verbindet:
- einen viersemestrigen Masterstudiengang über zwei Jahre,
- eine kontinuierliche klinische Tätigkeit,
- die Behandlung und Dokumentation eigener Patientenfälle,
- eine über drei Jahre angelegte Fallsupervision,
- eine wissenschaftlich fundierte universitäre Weiterbildung.
Die Fallsupervision wird über den zweijährigen Masterstudiengang hinaus für ein weiteres Jahr fortgeführt.
Berufsbegleitendes Blended-Learning-Konzept
Die Weiterbildung wird berufsbegleitend in einem modernen Blended-Learning-Konzept angeboten.
Sie umfasst:
- strukturierte E-Learning-Einheiten,
- interaktive Online-Live-Vorlesungen,
- digitale Fallbesprechungen,
- praktische Übungen,
- Präsenzpraktika,
- digital und KI-gestützte Supervision.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre klinische Tätigkeit in der eigenen Praxis oder Weiterbildungseinrichtung fortführen. Die Behandlung eigener Patientinnen und Patienten wird dabei kontinuierlich durch erfahrene Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer begleitet.