Abs. 1
Für Verträge zur Anmeldung zum Masterkurs und zum Röntgenfortbildungskurs gelten folgende Gerichtsstandsregelungen:
- Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Etwas anderes gilt nur, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Teilnehmers sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet, der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dorthin verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Gerichtsstand Münster.